Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sorgt weiter für Schlagzeilen: Das Europäische Parlament hat beschlossen, die verpflichtenden Fristen für Unternehmen um ein Jahr zu verschieben. Was bedeutet das für Sie, Ihre Lieferketten und Ihre Versandprozesse? Wir fassen zusammen:
🌍 Was steckt hinter der EUDR?
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) soll verhindern, dass Produkte in der EU verkauft werden, die weltweit zur Entwaldung beitragen. Betroffen sind u. a. Holz, Kaffee, Kakao, Rinder, Soja, Palmöl und Kautschuk – sowie viele verarbeitete Produkte daraus.
Unternehmen müssen künftig genau nachweisen, wo ihre Rohstoffe herkommen (inkl. Geokoordinaten) und dass die Flächen seit dem 31.12.2020 nicht abgeholzt wurden. Außerdem müssen alle lokalen Gesetze eingehalten sein.
Die Pflicht gilt für große, mittlere und kleinere Unternehmen. Ohne vollständige Nachweise dürfen die Produkte nicht mehr in der EU gehandelt werden.
Kurz gesagt: Die EUDR erfordert von Unternehmen mehr Transparenz und macht „entwaldungsfrei“ zum neuen Standard in globalen Lieferketten.
📅 Die neuen Fristen
- Große Unternehmen: Pflichtbeginn 30. Dezember 2026
- Kleine und mittlere Unternehmen: Pflichtbeginn 30. Juni 2027
Grund für die Verschiebung um ein weiteres Jahr ist unter anderem, dass das zentrale IT-System, über das die Dokumentations- und Sorgfaltspflichten abgewickelt werden sollen, noch nicht einsatzbereit ist.
⚖️ Weitere Änderungen der Abwicklung
Die Verschiebung soll die Umsetzung erleichtern und bürokratischen Aufwand reduzieren:
- Erstinverkehrbringer reichen künftig meist die Sorgfaltserklärung ein.
- Nachgelagerte Händler müssen in vielen Fällen keine separate Erklärung mehr abgeben.
- Kleine Primärerzeuger können eine einmalige, vereinfachte Erklärung nutzen.
Die Europäische Kommission prüft bis April 2026, ob die EUDR praktikabel und verhältnismäßig ist, insbesondere im Hinblick auf Bürokratie und Umsetzbarkeit.
🌱 Betroffene Produkte
Die EUDR betrifft Unternehmen, die Rohstoffe und Produkte wie Soja, Rinder (Fleisch/Leder), Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee oder Kautschuk handeln oder weiterverarbeiten.
🔎 Aktueller Stand
- Die Verschiebung ist (zum 11.12.2025) noch nicht endgültig gesetzlich beschlossen.
- Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission sollen im Laufe des Dezembers 2025 abgeschlossen werden.
- Unternehmen sollten weiterhin auf beide Szenarien vorbereitet sein: sowohl die ursprünglich geplanten Fristen als auch die verschobenen Termine.
✅ Fazit
Die Verschiebung der EUDR gibt Unternehmen die dringend benötigte Zeit, ihre Versandprozesse, Lieferketten und Dokumentation digital zu optimieren. Wer sich frühzeitig vorbereitet, kann den Aufwand deutlich reduzieren und Risiken minimieren.
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